FAQ


Damit keine Fragen offen bleiben 

Mieten einer Stauzone

Sind Größe und Standort bereits ausgewählt, kann mit uns Kontakt aufgenommen werden.

Wir beraten entsprechend, stehen für Besichtigungen zur Verfügung und bereiten den Mietvertrag vor.


Versicherung der eingelagerten Gegenstände

Falls eine Versicherung gewünscht wird, ist diese vom Mieter selbst abzuschließen.

Wenden Sie sich dafür an Ihren Versicherungsmakler.


Bestimmung des Raumbedarfs

Viele überschätzen den benötigten Raumbedarf.

Der tatsächliche Raumbedarf kann mit Hilfe unseres Teams oder bei einem Besuch der Stauzone definiert werden.

Daumenregel: Eine 80 m2 Wohnung oder 160 Umzugskartons benötigen einen Stauraum von 5 bis 9 m2


Transport und Einlagerung

Die Zufahrt ist für sämtliche Fahrzeuge, auch mit LKW und Anhänger, möglich.

Über den Lastenlift können die Gegenstände einfach und angenehm in das 1. OG transportiert werden.


Zahlungsmodalitäten und Vertragsdauer

Die Mindestmietdauer der Stauzonen beträgt sechs Monate, anschließend besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Monat.

Ist eine Kündigung gewünscht, kann diese jeweils zu Monatsende eingereicht werden.

Zu beachten gilt, dass angefangene Monate bei Ein- und Auslagerung voll verrechnet werden.

Die Miete ist jeweils im Voraus zu bezahlen.

Die Kaution ist vor Übergabe der Einheit fällig.


Hausordnung

Sie wünschen sich einen geregelten Ablauf und Ordnung?

Wir bieten Ihnen dies sehr gerne, jedoch benötigen wir dafür Ihre Hilfe.

Bitte beachten Sie unsere Hausordnung und insbesondere die Regeln bezüglich der Gegenstände, welche eingelagert werden dürfen.

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